Im Laborbereich „Low Vision“ erlernen Studierende die Strategien/Abläufe zur Versorgung von sehbehinderten Menschen mit optisch und elektronisch vergrößernden Sehhilfen. Die Gebrauauchseigenschaften der Vergrößernden Sehhilfen werden erlernt.

Im Bachelorstudiengang Augenoptik/Optometrie finden die beiden Laborübungen „Low Vision I“ und „Low Vision II“ im 3. und 4. Fachsemester statt.

Im 5. oder 6. Semester besteht für Studierende die Möglichkeit, das Wahlpflichtfach „Klinisches Praktikum Low Vision I / II “ zu belegen. Hier lernen die Studierenden (unter Anleitung  durch die Lehrkraft) die Durchführung einer kompletten Low-Vision Untersuchung/Beratung bei sehbehinderten Menschen, einschließlich der Anpassung von VergrößerndenSehhilfen.

Folgende Inhalte werden in den drei Labor-Fächern vermittelt: 

  • Übungen mit Simulationsbrille zur Selbsterfahrung einer Sehbehinderung
  • Übungen mit speziellen Testtafeln zur Sehschärfe- und Gittersehschärfebestimmung
  • Augenglasbestimmung bei Menschen mit Sehbehinderungen
  • Übungen mit Testtafeln zur Bestimmung der Kontrastempfindlichkeit
  • Übungen mit Leseprobentafeln zur Ermittlung des Vergrößerungsbedarfs und der binokularen Lesefähigkeit
  • Experimente mit Handlupen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
  • Experimente mit Aufsetzlupen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
  • Experimente mit refraktiven und diffraktiven Lupenbrillen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten

  • Experimente zur Auswirkung von unkorrigierten Fehlsichtigkeiten bei Nutzung einer Vergrößernden Sehhilfe
  • Experimente mit unterschiedlichen Monokularen und Ferngläser zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
  • Experimente mit unterschiedlichen Fernrohrbrillen und Fernrohrlupenbrillen (jeweils Galilei und Kepler) zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
  • Übungen zum Einbau einer Vergrößernden Sehhilfe in eine Brillenfassung
  • Experimente mit mobilen und stationären Bildschirmlesegeräten

Die Studierenden sollen die eigenständige Durchführung einer vollständigen Low-Vision-Beratung bei sehbehinderten Kunden erlernen und einüben. Hierzu gehören:

  • Anamnese und Bedarfsermittlung
  • Augenglasbestimmung
  • Ermittlung von Kontrastempfindlichkeit und Lichtbedarf
  • Bestimmung des Vergrößerungsbedarfs und der binokularen Lesefähigkeit
  • Vorauswahl von geeigneten Vergrößernden Sehhilfen
  • Erprobung der Vergrößernden Sehhilfen und Anleitung des Sehbehinderten
  • Beratung des Sehbehinderten zur Kompensation von Sehproblemen

Im Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie findet die Laborübung „Vergrößernde Sehhilfen Praktikum 3“ statt sowie das Wahlpflichtfach „Klinisches Praktikum Versorgung Hochgradig Sehbehinderter“.

Folgende Inhalte werden in den beiden Fächern vermittelt:

Unter Einbeziehung einer Optischen Bank werden spezielle Untersuchungen an Vergrößernden Sehhilfen vorgenommen und ausgewertet (z.B. Ermittlung von Sehfeldern von Galilei-Fernrohrlupen, Größe und Lage von Austrittspupillen bei Handfernrohren, Fernrohrleistung mit und ohne Sehbehinderung, u.a.). Studierende sollen so besonders wichtige Parameter von Vergrößernden Sehhilfen, die deren Effektivität maßgeblich beeinflussen, noch besser kennen und verstehen lernen.

Diese Übungen werden in kleine Gruppen (max. 4 Studierende) durchgeführt und müssen protokolliert werden.

Studierende lernen die Problematik der Versorgung hochgradig sehbehinderter und blinder Menschen kennen und sollen Versorgungsvorschläge erarbeiten. Dieses beinhaltet ggf. auch die Analyse  einer vorhandenen Arbeitsplatzausstattung und der Effektivität der beruflichen Tätigkeit des Klienten.