Laborfächer für Bachelor-Studierende
Im Laborbereich „Vergrößernde Sehhilfen“ erlernen Studierende den Umgang mit optisch und elektronisch vergrößernden Sehhilfen.
Im Bachelorstudiengang Augenoptik/Optometrie finden die beiden Laborübungen „Vergrößernde Sehhilfen Praktikum 1“ und „Vergrößernde Sehhilfen Praktikum 2“ im 4. und 6. Studienplan-Semester statt.
Im 6. oder 7. Semester besteht für Studierende die Möglichkeit, das Wahlpflichtfach „Klinisches Praktikum Versorgung Sehbehinderter“ zu belegen. Hier lernen die Studierenden unter Anleitung bei (tatsächlich) sehbehinderten Klienten die Durchführung einer kompletten Low-Vision Untersuchung/Beratung, einschließlich der Anpassung Vergrößernder Sehhilfen.
Folgende Inhalte werden in den drei Labor-Fächern vermittelt:
- Übungen mit Simulationsbrille zur Selbsterfahrung einer Sehbehinderung
- Übungen mit speziellen Testtafeln zur Sehschärfe- und Gittersehschärfebestimmung
- Augenglasbestimmung bei Menschen mit Sehbehinderungen
- Übungen mit Testtafeln zur Bestimmung der Kontrastempfindlichkeit
- Übungen mit Leseprobentafeln zur Ermittlung des Vergrößerungsbedarfs und der binokularen Lesefähigkeit
- Experimente mit Handlupen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
- Experimente mit Aufsetzlupen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
- Experimente mit refraktiven und diffraktiven Lupenbrillen zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten

- Experimente zur Auswirkung von unkorrigierten Fehlsichtigkeiten bei Nutzung einer Vergrößernden Sehhilfe
- Experimente mit unterschiedlichen Monokularen und Ferngläser zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
- Experimente mit unterschiedlichen Fernrohrbrillen und Fernrohrlupenbrillen (jeweils Galilei und Kepler) zur Ermittlung ihrer Eigenschaften und Kenndaten
- Übungen zum Einbau einer Vergrößernden Sehhilfe in eine Brillenfassung
- Experimente mit mobilen und stationären Bildschirmlesegeräten

Die Studierenden sollen die eigenständige Durchführung einer vollständigen Low-Vision-Beratung bei sehbehinderten Kunden erlernen und einüben. Hierzu gehören:
- Anamnese und Bedarfsermittlung
- Augenglasbestimmung
- Ermittlung von Kontrastempfindlichkeit und Lichtbedarf
- Bestimmung des Vergrößerungsbedarfs und der binokularen Lesefähigkeit
- Vorauswahl von geeigneten Vergrößernden Sehhilfen
- Erprobung der Vergrößernden Sehhilfen und Anleitung des Sehbehinderten
- Beratung des Sehbehinderten zur Kompensation von Sehproblemen

Laborfächer für Master-Studierende
Im Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie findet die Laborübung „Vergrößernde Sehhilfen Praktikum 3“ statt sowie das Wahlpflichtfach „Klinisches Praktikum Versorgung Hochgradig Sehbehinderter“.
Folgende Inhalte werden in den beiden Fächern vermittelt:
Vergrößernde Sehhilfen Master
Unter Einbeziehung einer Optischen Bank werden spezielle Untersuchungen an Vergrößernden Sehhilfen vorgenommen und ausgewertet (z.B. Ermittlung von Sehfeldern von Galilei-Fernrohrlupen, Größe und Lage von Austrittspupillen bei Handfernrohren, Fernrohrleistung mit und ohne Sehbehinderung, u.a.). Studierende sollen so besonders wichtige Parameter von Vergrößernden Sehhilfen, die deren Effektivität maßgeblich beeinflussen, noch besser kennen und verstehen lernen.
Diese Übungen werden in kleine Gruppen (max. 4 Studierende) durchgeführt und müssen protokolliert werden.
Studierende lernen die Problematik der Versorgung hochgradig sehbehinderter und blinder Menschen kennen und sollen Versorgungsvorschläge erarbeiten. Dieses beinhaltet ggf. auch die Analyse einer vorhandenen Arbeitsplatzausstattung und der Effektivität der beruflichen Tätigkeit des Klienten.
