Damit die Nutzer der Labors für geodätisches Messtechnik, d.h. Studierende, Dozentinnen und Dozenten, jederzeit einwandfreie Vermessungsinstrumente und Auswertesoftware benutzen können, sind folgende Nutzungsbedingungen unbedingt zu beachten. Diese Benutzungsordnung dient daher dem Schutz der gesamten Laboreinrichtung, der Software und der Dateien gegen Beschädigung, Missbrauch und unzulässige Handhabung.

  1. Bei Übungen auf dem Hochschulgelände und außerhalb des Hochschulgeländes ist immer eine Warnweste zu tragen.
  2. Alle Lehrkräfte müssen für Übungen außerhalb des Hochschulgeländes einen Antrag zur Durchführung externer Lehrveranstaltungen im Dekanat beantragen.
  3. Vermessungsarbeiten müssen gegenüber den Verkehrsteilnehmern gekennzeichnet werden.
  4. Vermessungsgeräte dürfen erst nach dem ausführlichen Lesen der Benutzungshandbücher verwendet werden.
  5. Vermessungsgeräte mit Kennzeichnung zum Laserschutz dürfen nur nach ausführlicher Einweisung des Lehrpersonals verwendet werden.
  6. Sollte es nötig sein Erste Hilfe zu leisten, informieren Sie zuerst das Laborpersonal. Außerhalb der Laboröffnungszeiten fungiert der Pförtner als Ersthelfer: 030/4504‐1708.
  7. Bei Unfällen, selbst bei kleinen Verletzungen, ist unbedingt ein Unfallprotokoll anzufertigen.
  8. Steigen Sie nicht auf die Tische und spannen Sie keine Stromkabel oder andere Stolperfallen auf. Nutzen Sie die Steckdosen an den Rückseiten der Tische. Halten Sie die Gänge von Taschen, Stühlen usw. frei.
  9. Informieren Sie sich vor der Arbeit über die Fluchtwege des Gebäudes (Infotafel am Fahrstuhl).
  10. Beachten Sie den Aushang zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.
  1. Nutzungsberechtigt sind Mitarbeiter, Dozenten und Studierende, deren Lehrveranstaltungen in den Laborräumen stattfinden.
  2. Ohne Lehrkräfte dürfen nur Übungen oder Messungen in Absprache mit den Labormitarbeiten durchgeführt werden.
  3. Personen von außerhalb der BHT und Studierende oder Mitarbeiter anderer Fachbereiche haben nur mit besonderer Genehmigung des Laborleiters Zugang. Bitte fragen Sie unbekannte Personen nach ihrer Berechtigung.
  4. Nach Beendigung der Arbeit mit den Vermessungsgeräten sind diese wieder in der Geräteausgabe abzugeben.
  5. Vermessungsgeräte dürfen nur in Absprache mit dem Labormitarbeitern für Arbeiten außerhalb der Übungen (z.B. bei Abschluss oder -Projektarbeiten) verwendet werden.
  6. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt.
  7. Die Lehrkraft, die jeweils im Laborraum eine Lehrveranstaltung durchführt ist für die Aufsicht im Laborraum und bei den Übungen verantwortlich. 
  1. Bitte nehmen Sie keine grundlegenden Änderungen an der Einstellung der Rechner oder Vermessungsgeräte vor. 
  2. Netzwerkkabel dürfen für eigene Geräte kurzfristig von den Rechnern entfernt werden, müssen jedoch am Ende der Ausleihe wieder angeschlossen werden.
  3. Sollten Sie im Semester Daten auf den Rechnern hinterlassen wollen, müssen Sie diese selbst sichern (z.B. in Moodle).
  4. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Datennetze sowie die Benutzungsordnung des Rechenzentrums der BHT (http://www.bht‐berlin.de/HRZ/).
  5. Vermessungsgeräte, Rechner und Software dienen ausschließlich dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der an der BHT angebotenen Lehrveranstaltungen sowie dem Anfertigen von Diplom‐, Bachelor‐ und Masterarbeiten. Vermessungsgeräte, Rechner und Software dürfen nicht für geschäftliche oder private Angelegenheiten benutzt werden.
  6. Urheber und Nutzungsrechte (Copyrights), insbesondere bei Bild‐ Ton‐ Video‐ und anderen Dateien sind unbedingt zu beachten.
  7. Gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßende, sowie jegliche Form von Gewalt verherrlichende, pornografische, sexistische oder rassistische Inhalte dürfen weder aufgerufen, gezeigt noch gespeichert werden.

Verstöße gegen die Laborordnung führen zu einem dauerhaften Entzug der Nutzungsrechte.