Alle Laborräume dürfen lediglich gemeinsam mit mindestens einem Labormitarbeiter, einer entsprechend eingewiesenen studentischen Hilfskraft oder einer verantwortlichen Lehrkraft genutzt werden. Ausnahmen sind bei Tisch- und Handarbeit und der Nutzung von EDV-Technik in Absprache möglich.

Allgemeine Hinweise

  • Den Anweisungen des Laborpersonals ist sofort Folge zu leisten.
  • Die Nichteinhaltung dieser Laborordnung kann zum sofortigen Laborverweis führen.
  • Essen, Trinken und Rauchen sowie das Abstellen von Lebensmitteln und Flüssigkeiten jeglicher Art ist im gesamten Laborbereich verboten. Für Trinkpausen muss das Labor verlassen werden.
  • Kleidung, Taschen etc. sind in Absprache mit dem Laborpersonal an die dafür geeigneten Stellen abzulegen. Bei Diebstahl oder Beschädigung abgelegter Sachen kann die Berliner Hochschule für Technik grundsätzlich keine Haftung übernehmen.
  • Aus Sicherheitsgründen und Zeitmangel kann in Übungen nur eine Verspätung von 5 Minuten eingeräumt werden.
  • Jeglicher Abfall ist sofort in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Softwarekonfigurationen dürfen nicht verändert, Software nicht kopiert und eigene Software nicht installiert werden. Das Kopieren kommerzieller Software ist nicht gestattet.
  • Schnittstellenverbindungen dürfen nur nach Weisung durch das Laborpersonal oder durch die verantwortliche Lehrkraft und nur im ausgeschalteten Zustand hergestellt bzw. getrennt werden. Der Anschluss persönlicher Geräte (u. a. Notebooks) an das Stromnetz bzw. Netzwerk im Labor bedarf der Zustimmung des Laborpersonals.
  • Nach Beendigung der Arbeiten im Labor sind die Geräte auszuschalten, d. h. abmelden und den Computer herunterfahren und gegebenenfalls den Beamer ausschalten.
  • Fenster und Türen sind nach Beendigung der Arbeiten zu schließen.
  • Eine Veränderung der Bestuhlung ist nur in Ausnahmefällen durch Anweisung der Lehrkraft gestattet. Der Originalzustand der Bestuhlung ist nach Beendigung der Arbeiten in jedem Fall wiederherzustellen.
  • Ausnahmeregelungen trifft, soweit nicht anders vermerkt, nur das Laborpersonal.

Unfallverhütungsvorschriften

  • Machen Sie sich mit den Fluchtwegen bekannt.
  • Menschen mit Kreislaufschäden dürfen nicht an Maschinen arbeiten. Bei Krankheiten / Behinderungen melden Sie sich bzgl. besonderer Vorsichtsmaßnahmen beim Laborpersonal.
  • Um die Schutzvorschriften für werdende Mutter anwenden zu können, sind bestehende Schwangerschaften der Lehrkraft und/oder dem Laborpersonal mitzuteilen.
  • Atmen Sie keine Lösemittel ein. Bei Schwangerschaft fragen Sie das Laborpersonal bzgl. besonderer Vorsichtsmaßnahmen.
  • ln der Nähe bewegter Maschinen dürfen lose hängende Haare und Zöpfe, freihängende Kleiderteile, Schleifen, Armbänder, Halstuchzipfel, Kopftücher, Ringe, Ketten, Uhren usw. nicht getragen werden. Armel dürfen nur nach innen umgeschlagen werden. Außerdem muss Trittsicherheit gewährleistet sein. Das bedeutet z. B.:
    • Festes Schuhwerk tragen
    • Haarnetz tragen/Cap tragen/Hals-/Kopftücher einschlagen, so dass keine Zipfel heraushängen
    • Jacken ausziehen
    • Aus Kleidung heraushängende Bänder/Ketten ablegen
  • Maschinen dürfen nur nach Anweisung durch das Laborpersonal oder zusammen mit eingewiesenem Personal bedient werden.
  • Bei der Maschinenbedienung ist zu beachten:
    • Maschinen sind vor ihrer Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, besonders auf Unfallsicherheit zu prüfen. Maschinenschäden sollen nur vom Fachmann repariert werden.
    • Werkzeug wird vor dem Einschalten der Maschine aus der Maschine entfernt.
    • Machen Sie sich mit dem Notausschalter vertraut. Bei Gefahr bedienen Sie den Notschalter.
    • Maschinen und Arbeitsgeräte sind nur für den Zweck zu benutzen, für den sie bestimmt sind. Benutzen Sie die Lärmschutzeinrichtungen.
    • Maschinen und Gänge müssen frei zugänglich sein. Der Arbeitsplatz muss gut beleuchtet sein.
    • Öl und Papierschnipsel um die Maschine herum bilden eine Rutschgefahr.
    • Arbeiten zwei Personen an einer Maschine, so muss vor dem Einschalten der andere davon unterrichtet werden.
    • Nicht in die laufende Maschine fassen.
  • Der Umgang mit Gefahrstoffen ist nur nach einer Einweisung zulässig.
  • Beschädigte Geräte und Leitungen dürfen nicht verwendet werden und sind dem Laborpersonal zu melden.
  • Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Positionen im Labor verteilt. Beachten Sie die Hinweisschilder.
  • Unfälle jeglicher Art sind umgehend zu melden!
  • Einen Unfall melden Sie entweder bei der zuständigen Lehrkraft, beim Laborpersonal oder beim Sicherheitsdienst.

Internes Formular

Unterschriftsliste Laborordnung