Laborordnung - Photogrammetrie         .PDF

I. Grundsätzliches:

Die Laborordnung dient der Arbeitssicherheit und dem Schutz der Gesundheit in Zeiten der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie. Sie dient außerdem dem Schutz der Anlagen, der Soft­ware und der Dateien gegen Beschädigung, Missbrauch und unzulässige Einsichtnahme.

Damit die Nutzer*innen der Labors (z.B. Praktikant*innen, Studierende, Dozent*innen, Gäste) jederzeit einwandfreie Geräte und Software benutzen können, sind die in der Laborordnung festgelegten Regeln von allen Nutzer*innen unbedingt zu beachten, solange sie sich in den Laborräumen aufhalten.

Mitarbeitende des Labors (Laborpersonal):

Prof. Dipl.-Ing.

Michael Breuer

Laborleiter

Dipl.-Ing.

Monika Lehmann

Laboringenieurin

Dipl.-Ing.

Marko Koch

Laboringenieur

 

II. Räume des Labors:

Das Labor für Photogrammetrie ist dem Fachbereich III (Bauingenieur- und Geoinformationswesen) der Berliner Hochschule für Technik zugeordnet und befindet sich im ersten Stock des Hauses Bauwesen (Haus D). Zum Labor gehören die Räume D157 (großer Arbeitsraum), D158 (Geräte- und Serverraum), D159 (Lichtschleuse und Zugang zum kleinen Experimentier­raum/Teeküche), D160 (kleiner Experimentierraum/Teeküche), D161 (Büro Laborleiter*in), D161a (Büro Laboringenieur*innen).

Der kürzeste Zugang zum Labor von außerhalb des Gebäudes (Haus Bauwesen) ist über den Eingang Genter Straße möglich.

III. Regeln im Zusammenhang mit der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie

Entsprechend des SARS-CoV-2 Hygieneplans der Berliner Hochschule für Technik (Version 1, Stand 5.6.2020) dienen die nachfolgend beschriebenen Hygiene- und Schutz­maßnahmen dem Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Gesundheit von Beschäftigten und Studierenden zu sichern und den Hochschulbetrieb unter Einschränkungen und Auflagen schrittweise wieder­aufzunehmen.

Grundsätzlich gilt:

  1. Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5m ist grundsätzlich immer einzuhalten
  2. Laborräume sind einzeln zu betreten und zu verlassen, denn auch hier muss der Mindestab­stand immer eingehalten werden.
  3. Bei der Belegung der einzelnen Arbeitsplätze ist der Raum immer von hinten nach vorne zu besetzen. Das heißt, dass die Plätze in der Nähe der Fenster zuerst zu besetzen sind, dann die mittleren Plätze und erst zum Schluss die Plätze in der Nähe des Eingangs. Beim Verlassen des Raums (auch zum Toilettengang etc.) ist in umgekehrter Reihenfolge zu verfahren. Die Mindestabstände sind auch hierbei immer einzuhalten.
  4. Die Position der Tische und anderer Möbel darf nicht verändert werden.
  5. Mund-Nasen-Bedeckungen sind bereitzuhalten. Grundsätzlich gilt, eigene Masken zu nutzen
  6. Das grundsätzliche Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf dem gesamten Campus-Gelände wird empfohlen.
  7. Während der Aufenthaltszeit in den Laborräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeck­ung zu tragen. Diese ersetzt nicht die Abstandsregelungen. Die Hände sollten die Mund-Nasen-Bedeckung möglichst wenig berühren, um sie nicht zu kontaminieren. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann nicht seitens der Hochschule zur Verfügung gestellt werden und muss deshalb privat mitgebracht werden.
  8. Eine Nies- und Hustenetikette ist einzuhalten. Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge, auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  9. Gesichtskontakt mit den Händen ist zu vermeiden.
  10. Vor der Benutzung der Laborräume sind die Hände gemäß den geltenden Hygieneem­pfeh­lungen zu waschen und zu desinfizieren. Darüber hinaus wird regelmäßiges und gründ­liches Händewaschen empfohlen. Hierfür sind die WC-Räume zu nutzen. Die Teeküche des Labors steht zum Händewaschen nicht zur Verfügung.
  11. Die Versorgung mit Seife an den üblichen Hände-Waschmöglichkeiten in den WC-Räumen erfolgt zentral durch den Reinigungsdienst.
  12. Die Hochschulgebäude auf dem Campus Luxemburger Straße sind an den zentralen Ein­gangsbereichen bei den jeweiligen Pförtner*innen mit fest montierten Hand-Desinfektionsspendern ausgestattet. Die Betreuung dieser Spender erfolgt durch das Ge­bäudemanagement.
  13. Personen mit Atemwegsymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung oder Allergien) oder Fieber dürfen sich generell nicht auf dem Hochschulgelände aufhalten.
  14. Personen mit möglicherweise auf COVID-19 hinweisenden Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) können nicht an Übungen teilnehmen und bleiben zu Hause, bis der Verdacht durch eine*n Ärzt*in aufgeklärt ist. Treten Sie telefonisch oder per E-Mail mit der für die Übung verantwortlichen Lehrkraft in Verbindung, um ggf. einen Nachholtermin oder eine Ersatzleistung für die Übung zu vereinbaren.
  15. Befinden sich Personen mit möglicherweise auf COVID-19 hinweisenden Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) im Raum, bitten Sie diese um­ge­hend, den Raum zu verlassen und nach Hause zu gehen.
  16. Ein unbeaufsichtigtes Arbeiten von Studierenden im Labor ist derzeit nicht möglich. Das Arbeiten ist nur unter Aufsicht einer Dozentin/eines Dozenten möglich.
  17. Der/Die Dozent*in ist für die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften verant­wortlich. Seinen/Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  18. Die Laborräume sind regelmäßig (d.h. alle 30-45 Minuten) zu lüften (mind. 5 Minuten). Vor und nach längeren Veranstaltungen (mind. nach 90 Minuten) ist darüber hinaus eine längere Lüftungspause von 30 Minuten einzuhalten. Während dieser Zeit müssen die Stu­die­renden den Raum verlassen.
  19. Vor und nach jeder Nutzung durch eine Person, sind die Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel (z.B. Maus, Messgeräte, PC, Tastatur, Tisch, Spiegelstereoskop, etc.) durch den/die Benutzer*in gründlich aber dennoch materialschonend zu desinfizieren (bitte Desinfektionsmittel nicht in die Tastatur gießen, sondern stattdessen die Tastatur gründlich mit einem Tuch abwischen).
  20. Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel (z.B. Maus, Messgeräte, PC, Tastatur, Tisch, Spiegelstereoskop, etc.) sollen, wenn möglich, nicht von mehreren Personen benutzt werden. Wo die gemeinsame Benutzung unumgänglich ist, sind die Bereiche und Arbeits­mittel, die von mehreren Personen genutzt werden, nach jeder Nutzung individuell zu des­infizieren. Anstelle von Oberflächendesinfektion auf gemeinsam genutzten Geräten wie Druckern etc. können Sie sich auch eine eigene Folie (Haushaltsfolie, Klarsichthülle etc.) auf die Fläche (z. B. Tastatur) legen.
  21. Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden von dem/der Laborleiter*in in ausreichender Menge beschafft und zur Verfügung gestellt.
  22. Hinweise zum Gebrauch von Desinfektionsmittel:
  • auf den Händen gleichmäßig verteilen, dann für mindestens 30 Sekunden feucht halten und anschließend trockenreiben.
  • auf Flächen gleichmäßig auftragen, nicht sprühen (Einatmen der Aerosole ist gesund­heitsschädlich), mindestens 30 Sekunden feucht halten und abtrocknen.
  1. Weitere Hinweise: fassen Sie beim Betreten von Gebäuden oder Räumen Türklinken, Tür­knäufe oder Türöffner möglichst nicht an, sondern versuchen Sie, die Türen mit dem Ellen­bogen oder Unterarm zu öffnen. Gleiches gilt für Lichtschalter.
  2. Es ist eine Teilnehmer*innenliste zu führen. Vor der Teilnahme an der Übung müssen Sie sich in Moodle in die Teilnehmer*innenliste mit Kontaktdaten eintragen. Informationen hierzu erhalten Sie vom Laborpersonal.

IV. Erste Hilfe & Sicherheit

  1. Sollte es nötig sein, Erste Hilfe zu leisten, informieren Sie zuerst das Laborpersonal. Außer­halb der Laboröffnungszeiten fungiert der/die Pförtner*in als Ersthelfer*in: 030/4504-1708.
  2. Bei Unfällen, selbst bei kleinen Verletzungen, ist unbedingt ein Unfallprotokoll anzu­fer­tigen (Protokollheft befindet sich z.B. im Erste-Hilfe-Koffer im Raum 157).
  3. Der Erste-Hilfe-Koffer ist sichtbar an der Säule montiert, die sich schräg gegenüber dem Zu­gang zu den Räumen D159 (Lichtschleuse und Zugang zum Experimentierraum/Teeküche) und D160 (Experimentierraum/Teeküche) befindet.
  4. Außerhalb der Laboröffnungszeiten ist bei Unwohlsein auf das alleinige Arbeiten im Labor zu verzichten. (Während der geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ver­brei­tung des Corona SARS-CoV-2-Virus ist das alleinige Arbeiten im Labor nicht gestattet).
  5. Steigen Sie nicht auf die Tische und spannen Sie keine Stromkabel oder andere Stolper­fallen auf. Halten Sie die Gänge von Taschen, Stühlen usw. frei.
  6. Informieren Sie sich vor der Arbeit über die Fluchtwege des Gebäudes (Infotafel am Fahr­stuhl).
  7. Beachten Sie den Aushang zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall (im Schaukasten im Raum 157 neben der Eingangstür).

V. Aufenthaltsrecht & Verhalten im Labor

  1. Grundsätzlich nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende, Dozent*innen und Studie­rende, deren Lehrveranstaltungen in den Laborräumen stattfinden. In Zeiten, in denen im Labor keine Lehrveranstaltung stattfindet, kann das Labor in Absprache mit dem Laborpersonal unter Aufsicht des Laborpersonals zum freien Arbeiten genutzt werden. Die Hygiene­vor­schriften einzuhalten.
  2. In besonderen Fällen (z.B. für das Anfertigen von Abschlussarbeiten) können einzelne Laborschlüssel an Studierende verliehen werden, mit denen eine besondere Nutzungs­vereinbarung getroffen wurde und deren Namen und Matr.-Nr. bei den Labormit­ar­bei­tenden verzeichnet sind. (Während der geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ver­brei­tung des Corona SARS-CoV-2-Virus ist das alleinige Arbeiten im Labor nicht gestattet).
  3. Personen von außerhalb der BHT und Studierende anderer Fachbereiche haben nur mit besonderer Genehmigung des/der Laborleiter*in Zugang. Bitte fragen Sie un­bekannte Personen nach ihrer Berechtigung.
  4. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt.
  5. Die Lehrkraft, die jeweils im Laborraum eine Lehrveranstaltung durchführt, oder der/die Entleiher*in des Schlüssels für den Laborraum, ist für die Aufsicht im Laborraum verant­wortlich. Studierende, die sich gleichzeitig mit diesen in den Räumen aufhalten, aber kei­nen Raumzugang haben, können des Raumes verwiesen werden, wenn sie nicht ordnungs­gemäß mit der Einrichtung umgehen oder sich ungebührlich verhalten. Über derartige Vor­fälle ist der/die Laborleiter*in zu informieren.
  6. Beim Verlassen des Raumes …
  • ist der benutzte Rechner auszuschalten (Ausnahme: speziell gekennzeichnete Rechner, auf denen Prozesse laufen, dürfen nicht ausgeschaltet werden. Dies ist dann durch einen Zettel auf der Tastatur „Rechner NICHT ausschalten“ gekennzeichnet),
  • ist der benutzte Arbeitsplatz zu desinfizieren (s.o.),
  • sind alle Fenster zu schließen (Schließen der Brandschutzfenster mittels Taster an der Wand links neben der Tür zum Raum D160 – Experimentierraum/Teeküche),
  • sind die Deckenleuchten auszuschalten,
  • sind die Türen richtig abzuschließen.

VI. Umgang mit den Rechnern des Labors

  1. Studierende arbeiten an den Rechnern unter dem Nutzeraccount „photolab“. Das Passwort erhalten Sie vom Laborpersonal.
  2. Netzwerkkabel dürfen für eigene Geräte kurzfristig von den Rechnern entfernt werden, müssen jedoch am Ende der Ausleihe wieder angeschlossen werden.
  3. Es ist Studierenden grundsätzlich untersagt, Änderungen an den Einstellungen insbeson­dere der Installation der Rechner vorzunehmen. Jegliche Art von Softwareinstallation und Deinstallation hat zu unterbleiben.
  4. In begründeten Fällen (z.B. im Zusammenhang mit der Anfertigung von Abschluss­arbei­ten) ist es möglich, spezielle Software auf speziell dafür ausgewählten Rechnern vom Laborpersonal installieren zu lassen. Installationswünsche sind an das Laborpersonal zu richten.
  5. Auf Verlangen sind dem Laborpersonal die PC-Arbeitsplätze für Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.
  6. Wenn Sie vergessen, sich aus einem online-Service auszuloggen oder die Verbindung zu einem Netzlaufwerk nicht getrennt haben, sind Sie für den möglichen Schaden selbst ver­antwortlich.
  7. Die Studierenden sind für die Sicherung der von ihnen erzeugten Daten selbst verant­wort­lich. Daten, die nicht von den Nutzern/den Nutzerinnen erzeugt wurden, dürfen nicht ko­piert, verschoben, verändert oder gelöscht werden.
  8. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Datennetze sowie die Benutzungsordnung des Rechenzentrums der BHT Berlin.
  9. Rechner und Software dienen ausschließlich dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten der an der BHT Berlin angebotenen Lehrveranstaltungen sowie dem Anfer­tigen von Bachelor- und Masterarbeiten. Rechner und Software dürfen nicht für geschäft­liche oder private Angelegenheiten benutzt werden.
  10. Urheber und Nutzungsrechte (Copyrights), insbesondere bei Bild- Ton- Video- und an­deren Dateien sind unbedingt zu beachten.
  11. Gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßende, sowie jegliche Form von Gewalt verherr­lichende, pornografische, sexistische oder rassistische Inhalte dürfen weder aufgerufen, gezeigt noch gespeichert werden.

VII. Nutzung eigener Rechner

  1. Eigene Rechner dürfen im Labor genutzt werden, wenn dadurch der Laborbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Stolperfallen durch herumliegende Kabel müssen im Sinne der Arbeitssicherheit unbedingt vermieden werden. Auch mitgebrachte Geräte müssen vor und nach ihrem Gebrauch im Labor gemäß den Hygienevorschriften desinfiziert werden.

VIII. Nutzung sonstiger Geräte

  1. Bei der Nutzung sonstiger Geräte sind die dafür geltenden Nutzungsbestimmungen unbe­dingt zu beachten. Das betrifft z.B. der Umgang mit Kameras oder geodätischen Instru­menten. Es geht einmal um die Beachtung einer allgemeinen Sorgfaltspflicht, damit die Geräte beim Gebrauch nicht beschädigt werden, und um die Beachtung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften, damit dem Nutzer/der Nutzerin und ggf. unbeteiligten Dritten durch den Gebrauch der Geräte keine gesundheitlichen Schäden entstehen können. Be­sondere Vorsicht ist beim Umgang mit Lasermessgeräten (z.B. Disto, Laserscanner, Tachymeter) geboten. Die sich aus den Laserschutzklassen ergebenden Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen. Vor dem Gebrauch der Geräte müssen sich die Nutzer mit den Regeln eines sachgemäßen Gebrauchs vertraut machen. Auch sonstige Geräte müssen vor und nach ihrem Gebrauch im Labor gemäß den Hygienevorschriften des­in­fiziert werden.

IX. Rolle des Laborpersonals

  1. Das Laborpersonal ist der generelle Ansprechpartner für die Nutzer*innen des Labors und steht in allen Zweifelsfragen unterstützend zur Seite.
  2. Den Anweisungen des Laborpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

X. Verstöße gegen diese Laborordnung führen zu einem dauerhaften Entzug der Nutzungs­rechte.

XI. Vor der Nutzung der Laborräume ist die Kenntnisnahme dieser Labor­ord­nung schriftlich zu bestätigen. Dies erfolgt über einen hierfür vorgesehenen Moodlekurs. Informationen gibt das Laborpersonal.