Laborordnungen
Die Arbeit im Labor erfolgt auf Grundlage der Laborordnung und bezieht sich auf die zum Labor FVM gehörenden Räumlichkeiten im Flachbau des Haus Gauß als Geltungsbereich. Die Kenntnis und das Befolgen der Laborordnung ist Voraussetzung für alle Arbeiten im Labor für Fertigungsverfahren der Mechatronik (FVM).
Die Laborordnung soll der Sicherheit dienen und einen ordnungsgemäßen Ablauf aller im Labor- und Werkstattbereich stattfindenden Lehrveranstaltungen und Arbeiten gewährleisten. Sie fasst verschiedene Richtlinien und Vorschriften aus dem Bereich "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" zusammen.
In der Laborordnung werden außerdem die Arbeit im Labor und den Zugang zur Laborausstattung beschrieben und soll die Arbeit im Labor für alle Beteiligten einen sinnvollen und ungefährdeten Laborbetrieb ermöglichen.